Wartung von Brandschutzklappen nach VDMA 24186

Brandschutzklappen sind ein wichtiger Bestandteil in Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen, da sie Ausbreitung von Rauch und Feuer im Brandfall verhindern.

Damit die Brandschutzklappen im Notfall funktionstüchtig sind, müssen sie einer regelmäßigen Wartung durch eine zertifizierte Fachfirma unterzogen werden.
Der Einbau der Klappen muss daher so erfolgen, dass die Wartung sowohl von innen als auch von außen möglich ist.

Die Wartung der Brandschutzklappen sollte im Normalfall in einem halbjährigen beziehungsweise jährlichen Turnus erfolgen. Unsere geschulten Servicetechniker können die Prüfung fachgerecht für Sie durchführen.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Brandschutzklappen, sprechen Sie uns bitte an.

 

Sanierung von Brandschutzklappen

Prüfstellen wie TÜV und DEKRA prüfen Brandschutzklappen auf ihre Brandschutztauglichkeit in Gebäuden. Denn noch immer gibt es Brandschutzklappen, die nicht fachgerecht installiert worden sind, beziehungsweise asbesthaltige Materialien beinhalten und daher die Brandschutzauflagen nicht erfüllen.
Asbesthaltige Brandschutzklappen dürfen ohne einen Sachkundennachweis gem. TRGS 519 nicht saniert werden, da hier die Gefahr besteht, dass sich Asbestfasern von Dichtungsschnüren oder Klappenblättern lösen können.

Der Betreiber steht gegenüber dem Gesetzgeber und seinen Mitarbeitern in der Verantwortung die Brandschutzauflagen zu erfüllen.

Wir bieten Ihnen von der Sanierung, Planung, bis hin zum Neueinbau und dem Wiederherstellen des Brandschutzes alles aus einer Hand. Dabei werden von uns neben den gesetzlichen Vorgaben für Umweltschutz, Brandschutz auch die wirtschaftlichen Belange beachtet.

Eine Sanierung setzt eine gute und strukturierte Planung voraus, gerne unterstützen und beraten wir Sie von der Planung bis zur Abnahme.